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Ihre AnsprücheAnspruch auf BetreuungWährend der gesamten Schwangerschaft und in der Zeit nach derGeburt haben Sie Anspruch auf Betreuung durch eine Hebammen! KostenübernahmeHebammenleistungen und -Hilfe sind gesetzlich geregeltund werden von den Krankenkassen bezahlt. Rechtzeitige KontaktaufnahmeWenn Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen wollen,nehmen Sie bitte rechtzeitig mit einer Hebamme Kontakt auf!
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