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Ihre Ansprüche


Anspruch auf Betreuung

Während der gesamten Schwangerschaft und in der Zeit nach der
Geburt haben Sie Anspruch auf Betreuung durch eine Hebammen!


Kostenübernahme

Hebammenleistungen und -Hilfe sind gesetzlich geregelt
und werden von den Krankenkassen bezahlt.


Rechtzeitige Kontaktaufnahme

Wenn Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen wollen,
nehmen Sie bitte rechtzeitig mit einer Hebamme Kontakt auf!









Hebammenpraxis RUNDUM •  Kirchhofsallee 12 • 27404 Zeven • (04281) 95 72 27

08.2011